AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Safety Guard Sicherheitsschule

Aus Gründen der Einfachheit wird nur die männliche Form verwendet.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Safety Guard Sicherheitsfachschule (einem Angebot der Safety Guard KIG) und dem Kursteilnehmer. Sie legen die Bedingungen für sämtliche Ausbildungen der Safety Guard Sicherheitsfachschule fest und dienen der Sicherheit. Sämtliche Leistungen basieren auf der Grundlage dieser AGB.

1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung durch den Teilnehmer gilt als abgeschlossenen Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Dienstleistungen

Sämtliche Ausbildungen der Safety Guard Sicherheitsfachschule entsprechen der Stufengerechtigkeit im Sinne der Sicherheit und des Lerneffekts.

2.1 Anmeldung / Kursgeld

Die Anmeldung kann nur mit dem Anmeldeformular, welches auf der Homepage der Safety Guard Sicherheitsfachschule ausgefüllt werden kann, erfolgen. Mit dem Verschicken des vorgenannten Anmeldeformular erklärt sich der Absender mit den AGB’s der Safety Guard Sicherheitsfachschule einverstanden und die Anmeldung gilt als verbindlich. Das Kursgeld muss zwingend bis 7 Tage vor Kursdatum auf das Konto der Safety Guard Sicherheitsfachschule einbezahlt werden. Die Anmeldefrist beträgt 7 Tage vor Kursdatum. Auf Anfrage bei der Safety Guard kann sich mit deren Erlaubnis ein Teilnehmer nach Ablauf der Anmeldefrist anmelden.

2.2 Abmeldung

Bei Verhinderung kann die Abmeldung bis 31 Tage vor Kursbeginn durch den Teilnehmenden schriftlich annulliert werden. Das einbezahlte Kursgeld wird zu 100% gutgeschrieben oder zurückerstattet. Bei Annullierung ab 30 Tagen vor dem Kursdatum oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das einbezahlte Kursgeld nicht mehr zurückerstattet. Sollte das Kursgeld nach der verbindlichen Anmeldung nicht einbezahlt worden sein und der Teilnehmende bleibt dem buchten Kurs unentschuldigt fern oder meldet sich ab 30 Tagen vor dem gebuchten Kurs ab ist der Teilnehmende verpflichtet die Kursgebühr trotzdem auf das Konto der Safety Guard Sicherheitsfachschule zu überweisen.

2.3 Kursabsage

Safety Guard Sicherheitsfachschule behält sich vor ohne Begründung einem Teilnehmenden die Kursteilnahme zu verweigern, resp. ihn abzulehnen. Wenn bis zum Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr als 3 verbindliche Anmeldungen erfolgt sind kann der Kurs durch die Safety Guard Sicherheitsfachschule abgesagt werden. In diesem Fall werden die sich bereits angemeldeten Personen benachrichtigt. Das Kursgeld kann für den nächsten Kurs zurückbehalten oder auf Wunsch des Teilnehmenden zurückerstattet werden.

Erscheint ein Teilnehmer unter Einfluss von den in der Ziffer 2.4, Punkt 3, aufgeführten Substanzen wird er sofort vom Kurs ausgeschlossen. Das Kursgeld wird der betroffenen Person nicht zurückerstattet.

2.4 Allgemeine Teilnahmebedingungen

2.4.1 Waffengesetz / Waffenverordnung

Staatsangehörige der im Waffengesetz Art. 7 und in der Waffenverordnung Art. 12 erwähnten Staatsangehörigen ist es nicht möglich die Kurse der Safety Guard Sicherheitsfachschule zu absolvieren.

2.4.2 Strafregister

Keine Einträge im Strafregister wegen: Gewaltdelikten / Betäubungsmitteldelikten / mehr als 1 Eintrag wegen Vergehen / Verbrechen

2.4.3 Substanzen

Beim Kursantritt ist es dem Teilnehmenden strikte untersagt unter Einfluss von rezeptpflichtigen Medikamenten / Betäubungsmittel oder ähnliche Substanzen oder Alkohol zu stehen.

2.4.4 Dokumente / Ausweise

Am Kurstag müssen folgende Papiere oder Dokumente durch den Teilnehmenden mitgebracht werden: Pass oder ID oder Ausländerausweis / Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre.

3. Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, indem die überarbeitete Version auf der Website veröffentlicht und/oder mittels E-Mail darüber informiert wird. Setzt der Teilnehmer seine Besuche auf der Website fort, ist dies gleichbedeutend mit der Annahme der neuen Bedingungen der überarbeiteten AGB. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten oder ergänzten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Kraft treten sollen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter habe ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Kurskosten

Die Kurskosten können der Homepage von der Safety Guard Sicherheitsfachschule entnommen werden. Eingegangene Anmeldungen richten sich nach dem Preis des Eingangsdatums. Veränderungen der Leistungen oder deren Preise können jederzeit durch die Safety Guard Sicherheitsfachschule angepasst werden.

5. Kleidung / Material

Die Safety Guard Sicherheitsfachschule schlägt den Teilnehmenden vor, für den jeweiligen Kurs passende Kleidung und Material zu tragen, resp. einzusetzen. Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer passende Kleidung und den Anforderungen entsprechendes Schuhwerk zu tragen um Verletzungen und Schäden zu vermeiden.

6. Gesundheit / Haftung

Bei schlechtem Gesundheitszustand oder wenn körperliche Einschränkungen vorhanden sind, welche eine sichere Waffenhandhabung des jeweiligen Kurses einschränken, ist die Teilnahme nicht gestattet. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet dies vor Kursbeginn dem Ausbilder der Safety Guard Sicherheitsfachschule mitzuteilen. Die Teilnahme an den Kursen der Safety Guard Sicherheitsfachschule beruht auf Risiko des Teilnehmers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Übungen der Kurse, Prellungen, Blessuren oder leichten Verletzungen hervorrufen.

Die Safety Guard Sicherheitsfachschule haftet nicht für unsachgemässes Vorgehen, Missachten der Risiken durch den Teilnehmer oder Drittpersonen, höhere Gewalt, unaufgeforderte Handlungen durch Teilnehmende und Drittpersonen, übermässige Beanspruchung der Teilnehmer, ausserordentliche Umgebungseinflüsse sowie Störungen, die nicht durch die Sicherheitsvorschriften verhindert werden können.

Die Safety Guard Sicherheitsfachschule kommt nur für Schäden auf, welche durch Angestellte der Safety Guard Sicherheit KIG grobfahrlässig begangen wurden. Diese Haftung beschränkt sich nicht auf Schäden, welche durch Personen begangen werden, welche nicht in einem vertraglichen Anstellungsverhältnis bei der Safety Guard Sicherheit KIG stehen.

Die Safety Guard Sicherheitsfachschule haftet nicht für Schäden welche durch Kursteilnehmer oder Drittpersonen entstanden sind.

7. Aufnahmen von Foto-/ und Filmaufnahmen

Das Fotografieren, Filmen sowie Festhalten von Moment- oder anderen Aufnahmen in Bild und Ton mit jeglicher Art von technischen Hilfsmitteln (Foto-, Video-, Digital-, DVD-, UMD-Kamera, sowie Mobiltelefone) sowie Veröffentlichen von diesen sind nur mit dem Einverständnis der Safety Guard Sicherheitsfachschule sowie allen teilnehmenden Kursbesuchern erlaubt. Bei Verstoss erlaubt sich die Safety Guard Sicherheitsfachschule die entsprechenden straf-/zivilrechtlichen Schritte gegen die betroffene Person einzuleiten und die Aufnahmegeräte einzuziehen.

8. Gewährleistungen des Teilnehmers

Der Teilnehmer gewährleistet, dass

a) er autorisiert ist, diesen Vertrag verbindlich abzuschliessen

b) korrekte Angaben gemacht hat und keine relevanten Punkte gegenüber der Safety Guard Sicherheitsfachschule verschwiegen hat

c) er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist

d) er die Vertragsbestimmungen einhält

e) er die Weisungen während der Ausbildung bei der Safety Guard Sicherheitsfachschule befolgt. Trifft dies nicht zu, kann der Teilnehmer während des Kurses diesen vom Platz verweisen. Die Kurskosten werden in diesen Fällen nicht vergütet.

f) er die in den Kursen erlernten Kenntnisse nicht missbrauchen oder sie ausschliesslich nur im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, namentlich in einer Notwehr- oder Notwehrhilfesituation, einsetzt.

9. Schlussbestimmungen

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter gilt Schweizerisches Recht, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht (OR): Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Veranstalter entstehenden Streitigkeiten Bern, BE, die Safety Guard Sicherheit KIG hat zusätzlich das Recht, den Kunden an seinem (Wohn-) Sitz zu betreiben bzw. einzuklagen.

Für mehr Infos können Sie uns jederzeit mit unserem Kontaktformular kontaktieren.

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